Neben Hüft- und Kniegelenk ist auch das Schultergelenk häufig von Arthrose betroffen. Der künstliche Gelenkersatz gehört allgemein zu den erfolgreichsten Eingriffen in der Orthopädie. Waren bisher die Entwicklungen bei der Implantation von künstlichen Gelenken im Bereich des Hüft- und Kniegelenkes am größten, so ist auch die Entwicklung in der Schulterendoprothetik (Schultergelenkersatz) in den letzten Jahren sehr weit vorangekommen.
Ein arthrotisch verändertes Schultergelenk führt zu starken Schmerzen und zu Bewegungseinschränkungen. Alltägliche Bedürfnisse und Tätigkeiten können nicht mehr durchgeführt werden. Prinzipiell unterscheidet man beim künstlichen Schultergelenk zwei Formen:
- Bei der sogenannten anatomischen Form wird ein künstliches Gelenk eingesetzt, was in Form und Funktion dem natürlichen Gelenk entspricht. Die Verankerung im Knochen findet entweder durch Knochenzement, eine Art Klebeschicht, oder durch ein Verklemmen und Einwachsen der Prothese im Knochen statt. Zwischen den beiden Metalloberflächen (Oberarmkopf und Oberarmpfanne) wird eine dünne hochvernetzte Kunststoffschicht eingebracht um die Reibung zu reduzieren.
- In speziellen Fällen, bei denen die schulterumgreifende Muskulatur (die Rotatorenmanschette) zerstört oder verletzt ist, haben die Patienten oft das Problem, dass die Bewegung stark eingeschränkt ist. Hierfür gibt es spezielle Prothesen, die sogenannten inversen Prothesen. Hierfür wird eine andere Form gewählt. Die Pfanne wird praktisch in den Kopf getauscht und der Kopf in die Pfanne. Durch diese Prothesen ist es möglich eine sehr gute Beweglichkeit, trotz fehlender Rotatorenmanschette, wieder herzustellen.